
Altersvorsorge und Steuern: So funktioniert die Rentenbesteuerung
Beiträge zur sogenannten Basisversorgung sind bis zu einem Höchstbetrag als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Dazu zählen:
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Für die Beiträge zur Altersvorsorge gibt es bei der Steuererklärung ein eigenes Formular, die Anlage „Vorsorgeaufwand“. Hier können Steuerzahler auch ihre sonstigen Vorsorgeaufwendungen geltend machen, etwa für:
Wie das Gehalt aus dem Arbeitsleben oder Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit werden auch für Renten (und auch für andere Altersbezüge) Steuern fällig. Zu 100 Prozent werden die Renten aber erst ab 2040 besteuert. Bis dahin erhöht sich der Anteil der Rente, von dem Steuern abgezogen werden, Schritt für Schritt.
Dabei gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung: Zwar werden Renten versteuert, dafür sind für Berufstätige die Beiträge zur Basis-Altersvorsorge bis zu einem Höchstbetrag steuerfrei. Das gilt nicht nur für die Auszahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern auch für:
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Wer 2022 in den Ruhestand geht und zum ersten Mal Renten aus einer Basisversorgung bezieht, muss diese zu 82 % versteuern. Für jeden neuen Rentnerjahrgang steigt der Besteuerungsanteil um einen Prozentpunkt, bis ab dem Jahr 2040 Renten zu 100 % besteuert werden. Wie viel von der Rente besteuert wird, wird für jeden Rentner individuell bis zum Lebensende festgeschrieben – und zwar in Form eines Freibetrags in Euro und Cent. Für Renten, die schon vor 2006 begonnen haben, beträgt der Besteuerungsanteil 50 %. Als Rente im Sinne des Finanzamtes gilt die Bruttorente; also vor Abzug des Eigenanteils zur Kranken- und Pflegeversicherung. Riester-Rente, Betriebsrente und andere Renten:
Zwar sind Renten nach den nun geltenden Steuervorschriften steuerpflichtig; das heißt aber noch lange nicht, dass jeder Rentner Steuern zahlen muss. Als Ruheständler kann man wie jeder andere Steuerpflichtige einiges von seinen Einkünften abziehen: zunächst einmal einen Grundfreibetrag, den es für alle Steuerzahler gibt. 2021 beläuft sich dieser Freibetrag auf 9.744 Euro, 2022 steigt er auf 9.984 Euro.
Wer über diesen Freibeträgen liegt, muss eine Steuererklärung abgeben. Ob ein Rentner künftig Steuern zahlen muss, hängt auch davon ab, welche sonstigen Einkünfte er noch hat. Denn mancher Ruheständler hat neben den Bezügen aus der gesetzlichen Rentenversicherung Einnahmen aus einer Eigentumswohnung, einem privaten Vorsorgeprodukt oder Zinserträgen.
Welche weiteren Fallstricke neben der Besteuerung bei der Altervorsorge lauern können, können Sie in unserer Broschüre: „8 Vermeidbare Fehler bei der Altersvorsorge“ erfahren, die Sie HIER herunterladen können: